Info 11. Februar 2012

Rechtsstreit mit J.P. Morgan

Zunächst ist die Problematik um die synthetischen Finanzmarktprodukte von J.P. Morgan ein sehr komplexes Thema. Das Landgericht Frankfurt hat in dieser Angelegenheit daher beiden Parteien mit dem Vergleich eine Brücke gebaut. Einstimmig ist man in unserer Fraktion der Meinung, dass eine Offenlegung der Gewinn- und Provisionsentgelte von J.P. Morgan zwingend notwendig gewesen sei - wie es im übrigen auch das Gericht im Prozess andeutete - und daraus sich auch eine rechtliche Anspruchsgrundlage ableiten lässt. Mehrheitlich ist die Fraktion der Auffassung, dass der Gerichtsprozess um die Schadensersatzklage gegen J.P. Morgan fortzusetzen sei, da gemäß unseren Anwälten eine entsprechend höhere Schadensregulierung möglich sei.

Gleichwohl sieht die Fraktionsgemeinschaft die lange Prozessdauer von von 6 bis 8 Jahre als realitisch an. Es bleibt in einem weiteren Strafprozess gegen die Mitarbeiter von J.P. Morgan - die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt bereits nach unseren Erkenntnissen - abzuwarten, inwieweit diese wegen eventueller Untreue angeklagt werden. Man ist sich einig, dass die Berater von J.P. Morgan nicht die fachliche Analysefähigkeit und Beratungsqualität besessen haben, die sie in Ihrer Homepage vorgeben. Wie ist es sonst zu erklären, dass die Stadt Pforzheim Verlust in Höhe von über 57 Mio. zu tragen hatte. Sie hatten schließlich als Berater u. a. den Auftrag - Zitat aus Beschlussvorlage des Gemeinderates der Stadt Pforzheim -: "Unterbreitung von Empfehlungen zur Optimierung und Absicherung des Portfolios".


Michael Schwarz
Fraktionsvorsitzender
Freie Wähler / Unabhängige Bürger / LBBH


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